Beus rechtfertigt Aufstockung in der Verwaltung
"Handlungsfähiger Unterbau auf Arbeitsebene"
Dafür benötigen Sie eine länderübergreifende Regelung …
Es geht hier um die Schaffung eines Rechtsrahmens, der das Zusammenwirken der Behörden bei der IT verbessert. Das Recht ist nämlich das klarste, eindeutigste und beständigste Steuerungsinstrument für die Verwaltung. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es gelingen wird, mit den Ländern in der Föderalismuskommission II eine Einigung über die notwendigen Veränderungen zu erzielen.
Sie wollen Verwaltungskooperationen fördern. Welche länderübergreifenden Projekte sind in der Planung?
Für länderübergreifende Vorhaben haben wir die nationale Strategie Deutschland-Online. Mit dem Aktionsplan Deutschland-Online wurden sechs zentrale Deutschland-Online-Vorhaben bestimmt. Querschnittsaufgaben sind der Auf- und Ausbau einer Bund-Länder-übergreifenden Netzinfrastruktur sowie die Entwicklung und Bereitstellung von gemeinsamen Interoperabilitäts-Standards. Ein wichtiges fachspezifisches Vorhaben ist die IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Ein länderübergreifendes Projekt ist auch die Einführung der einheitlichen Behördenrufnummer 115. Derzeit erarbeiten Experten aus Kommunen, Ländern und Bund unter Leitung einer vom Bundesministerium des Innern und dem Land Hessen eingesetzten Projektgruppe das Feinkonzept mit technischen und organisatorischen Minimalstandards für den Pilotbetrieb.
Vom Maßnahmenpaket aus besserer Länder-Bund-Zusammenarbeit, Benchmarking und Verwaltungskooperationen erhoffen Sie sich Effizienzgewinne in Milliardenhöhe. Auf der anderen Seite bauen Sie Geschäftsstellen für die Ressort-CIOs auf. Rechtfertigen die von Ihnen erwarteten Effizienzgewinne eine Aufstockung des IT-Personals?
Primäres Ziel der neuen IT-Steuerung des Bundes ist es, den Beitrag der IT zur Steigerung der Verwaltungsleistung zu erhöhen. Darüber hinaus soll sie die Leistung für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen steigern. Ich halte es für selbstverständlich, dass eine solche ressortübergreifende IT-Steuerung durch einen handlungsfähigen Unterbau auf Arbeitsebene unterstützt werden muss. Die neue IT-Steuerung des Bundes wird mittel- und langfristig die Leistung der IT erhöhen und die Mittel besser einsetzen.
Am 1. April sollte der neue IT-Dienstleister für den Bund starten. Ist dem so, wer verantwortet ihn und welche Aufgaben kommen auf den neuen zentralen IT-Dienstleister zu?
Ein zentraler IT-Dienstleister des Bundes zum 1. April ist nicht geplant. Im Rahmen des Konzepts "IT-Steuerung Bund", welches das Bundeskabinett am 5. Dezember 2007 beschlossen hat, ist die Trennung von Angebot und Nachfrage sowie der schrittweise Aufbau von Dienstleistungszentren festgelegt. Der Aufbau dieser Dienstleistungszentren wird nun gemeinsam mit den Ressorts im IT-Rat weiter definiert und soll schließlich im Umsetzungsplan, dem Arbeitsprogramm für die kommenden Jahre, festgeschrieben werden. Dieser Umsetzungsplan ist für Mitte 2008 vorgesehen.