Healthcare IT


Kostendruck durch neues Gesetz

Krankenhaus-IT ineffizient

08.12.2010
Von Hartmut  Wiehr
Das Krankenkassen-Finanzierungsgesetz setzt Kliniken unter Druck. Abfedern könnte ihn moderne, standardisierte IT. Doch die vernachlässigen die Kliniken bisher.
Öffentliches Krankenhaus oder profitoptimierte Fabrik? Das neue Finanzierungsgesetz zwingt den Krankenhäusern abermals drastische Änderungen auf.
Öffentliches Krankenhaus oder profitoptimierte Fabrik? Das neue Finanzierungsgesetz zwingt den Krankenhäusern abermals drastische Änderungen auf.
Foto: Stadt München

Ein wesentlicher Bestandteil des neuen "Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG) ist "die Stabilisierung der Ausgabenseite für akutstationäre, psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser". Zu diesem Resultat kommt das Beratungsunternehmen Wieselhuber & Partner (W&P), das auf der Basis von über 100 Jahresabschlüssen von Krankenhäusern die Diskrepanz zwischen den reduzierten Erlössteigerungen und den allgemeinen Kostensteigerungen für den einzelnen Patienten untersucht hat.

Für die Berater bedeuten die Regelungen des GKV-FinG, dass die Ausgaben für das Leistungsvolumen dieser Krankenhäuser insgesamt beschränkt werden: "Ohne Eingriff des Gesetzgebers war vorgesehen, dass das Gesamtbudget für diese Einrichtungen um die sogenannte Grundlohnrate steigt. Hierbei handelt es sich um die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf vom 28.09.2010 des GKV-FinG wurde diese Budgetsteigerung auf die Hälfte der eigentlichen Grundlohnrate reduziert."

Damit wurde per Gesetz - unabhängig von der realen Entwicklung - die Grundlohnrate für das Jahr 2011 auf 1,15 Prozent festgesetzt. Ferner wurden die Preissteigerungen der Krankenhäuser, entgegen dem ersten Entwurf, auf 75 Prozent der Grundlohnrate festgesetzt, was einer Steigerung von 0,86 Prozent entspricht. Mehr ist nicht drin, sagt nun der Gesetzgeber.

Zusätzlich werden laut Untersuchung zu den Begrenzungen der Erlössteigerungen ab 2011 Fallzahlsteigerungen, das heißt Leistungen, welche im Vergleich zum Vorjahr zusätzlich mit den Krankenkassen vereinbart wurden, nur noch zu 70 Prozent vergütet. Beide Maßnahmen führen zu einer reduzierten Budgeterhöhung für die Krankenhäuser, die in diesem staatlich verordneten Korsett aber dennoch auf Gewinnerwirtschaftung angewiesen sind.

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