Public IT


7 Beispiele vom Rechnungshof

Millionen bei IT-Projekten verbrannt

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.

5. Bundesversicherungsamt stellt Mängel bei Beschaffung und Verwaltung nicht ab

Das Bundesversicherungsamt hat seine IT wiederholt vorschriftswidrig beschafft, rügen die Prüfer. Den Vermögensnachweis für seine IT konnte es nur teilweise erbringen; zahlreiche Geräte waren nicht auffindbar. Der Bundesrechnungshof hatte bereits im Jahr 2005 ähnliche Mängel festgestellt. Das Bundesversicherungsamt hat, so die Prüfer, seine Zusage nicht eingehalten, diese Mängel abzustellen.

Zahlreiche Geräte waren beim Bundesversicherungsamt nicht mehr auffindbar.
Zahlreiche Geräte waren beim Bundesversicherungsamt nicht mehr auffindbar.
Foto: Picture-Factory, Fotolia.de

Der Bundesrechnungshof prüfte mit Unterstützung des Prüfungsamtes des Bundes Koblenz im Jahr 2010, wie das Bundesversicherungsamt IT beschaffte und verwaltete. Er stellte dabei fest, dass der IT-Bestandsnachweis des Bundesversicherungsamtes immer noch unzureichend war. So waren etwa 94 inventarisierte Laptops nicht auffindbar. Häufig verstieß das Bundesversicherungsamt gegen Vergabevorschriften. An einen Auftragnehmer vergab es in den Jahren 2004 bis 2010 ohne Ausschreibung Aufträge über 1,8 Millionen. Euro, ohne dies zu begründen.

Aufträge an Dauerlieferanten zu überhöhten Preisen

Einzelne Dauerlieferanten beauftragte es öfters zu überhöhten Preisen. Außerdem beschaffte man häufig IT-Ausstattung ohne begründeten Bedarf. Zehn Beschäftigte des IT-Referates verfügten zum Beispiel über 27 Mobilfunk- und Datenfunkverträge. Zusätzlich nutzten sie jeweils ein bis drei Notebooks. Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass das Bundesversicherungsamt die seit dem Jahr 2005 bekannten Mängel nicht abgestellt hat. Die Prüfer erwarten, dass das Bundessozialministerium seine Fach- und Dienstaufsicht verstärkt und dazu etwa Geschäftsprüfungen durchführt. Das Bundessozialministerium müsse mit Nachdruck dafür sorgen, dass das Bundesversicherungsamt die Mängel abstellt.

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